Die richtige Umzugsplanung – Ihre Checkliste

Ein gut geplanter Umzug spart Zeit, Geld und Nerven.

Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick – und was Sie nicht selbst erledigen möchten, übernehmen wir. Die Beratung ist kostenlos, telefonisch oder über unser Online-Formular.

2–3 Monate vorher

  • Alte Wohnung fristgerecht kündigen (gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter: in der Regel drei Monate)
  • Kostenloses Umzugsangebot einholen und Termin festlegen
  • Urlaub oder Sonderurlaub für den Umzugstag beantragen

4–6 Wochen vorher

  • Aussortieren: Was nicht mit soll, verkaufen, verschenken oder entrümpeln lassen
  • Halteverbotszone einplanen – wir beantragen sie für Sie
  • Umzugskartons und Verpackungsmaterial bestellen
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten, Schule oder Kita informieren

1–2 Wochen vorher

  • Kartons packen und beschriften (Raum und Inhalt) – oder unseren Packservice nutzen
  • Strom, Gas, Internet und Rundfunkbeitrag ummelden
  • Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren

Am Umzugstag

  • Zählerstände in alter und neuer Wohnung notieren
  • Wichtige Dokumente, Schlüssel und Wertsachen selbst transportieren
  • Übergabeprotokoll der alten Wohnung unterschreiben

Nach dem Umzug

  • Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt ummelden
  • Fahrzeug ummelden, Adresse bei Bank, Versicherungen und Arbeitgeber ändern

Häufige Fragen

Was kostet ein Umzug mit B&S Umzüge?

Der Preis hängt von Wohnfläche, Etage, Entfernung und den gewünschten Leistungen ab. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein kostenloses Angebot mit Festpreisgarantie – der Preis im Angebot gilt auch am Umzugstag.

Ist das Angebot kostenlos und unverbindlich?

Ja. Die Anfrage und das Angebot kosten nichts. Mit der Anfrage erteilen Sie keinen Auftrag.

Ist mein Umzugsgut versichert?

Ja. Alle mit Ihrem Umzug verbundenen Arbeiten und Ihr Umzugsgut sind versichert.

Wie früh sollte ich den Umzug buchen?

Am besten zwei bis drei Monate vorher, besonders zum Monatsende und in den Sommermonaten. Kurzfristige Termine sind oft trotzdem möglich – rufen Sie uns an.

Kümmern Sie sich um die Halteverbotszone?

Ja. Wir beantragen die Genehmigung bei der Stadt und stellen die Schilder auf.

Bauen Sie auch meine Küche ab und wieder auf?

Ja. Unser Küchenmonteur baut Ihre Küche inklusive Wasser- und Elektroanschluss auf und montiert auf Wunsch eine neue Arbeitsplatte mit allen Ausschnitten.

Ziehen Sie auch ins Ausland um?

Ja. Neben Umzügen in NRW und ganz Deutschland übernehmen wir Umzüge in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Italien und in die Schweiz.

Kann ich die Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Bei einem privaten Umzug können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung teilweise absetzbar sein, bei einem beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten. Wichtig ist eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Überweisung statt Barzahlung; die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.